Tarife
1. Pflegetarife |
Pro Stunde |
| Abklärung und Beratung | Fr. 79.80 |
| Behandlungspflege | Fr. 65.40 |
| Grundpflege | Fr. 54.60 |
Die Krankenversicherer übernehmen im Rahmen ihrer Leistungspflicht die oben aufgeführten Leistungen, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet. Es werden keine Zuschläge für Wegzeiten, Pflegeverrichtungen nachts und an Wochenenden in Rechnung gestellt.
2. Tarife Hauswirtschaft
In diesem Bereich schreibt der Kanton die Tarife vor. Diese werden gemäss untenstehender Tabelle nach dem steuerbaren Einkommen der Kunden (zuzüglich einem Vermögensanteil 1/10 bei AHV-Rentnern, 1/15 bei den übrigen Personen) berechnet:
steuerbares Einkommen+ Vermögensanteil |
Tarif pro Stunde |
Tarif pro angefangeneViertelstunde |
| bis 19 999 | Fr. 21.00 | Fr. 5.25 |
| bis 29 999 | Fr. 24.00 | Fr. 6.00 |
| bis 39 999 | Fr. 27.00 | Fr. 6.25 |
| bis 49 999 | Fr. 30.00 | Fr. 7.50 |
| bis 59 999 | Fr. 33.00 | Fr. 8.25 |
| bis 69 999 | Fr. 36.00 | Fr. 9.00 |
| bis 79 999 | Fr. 39.00 | Fr. 9.75 |
| bis 89 999 | Fr. 42.00 | Fr. 10.50 |
| bis 99 999 | Fr. 45.00 | Fr. 11.25 |
| ab 100 000 | Fr. 48.00 | Fr. 12.00 |
In der Regel werden diese Leistungen vom Kunden selber bezahlt. Die Krankenpflege-Zusatzversicherung übernimmt zu einem gewissen Grad ärztlich verordnete, hauswirtschaftliche Leistungen.
- Ungedeckte Spitex-Kosten können evtl. auch über Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden.
3. Wegpauschalen
Für hauswirtschaftliche Leistungen wird eine Wegpauschale von
Fr. 5.– pro Tag verrechnet (gemäss Weisung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern).

