Tarife

1. Pflegetarife

Pro Stunde

Abklärung und Beratung Fr. 79.80
Behandlungspflege Fr. 65.40
Grundpflege Fr. 54.60

Die Krankenversicherer übernehmen im Rahmen ihrer Leistungspflicht die oben aufgeführten Leistungen, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet. Es werden keine Zuschläge für Wegzeiten, Pflegeverrichtungen nachts und an Wochenenden in Rechnung gestellt.

2. Tarife Hauswirtschaft

In diesem Bereich schreibt der Kanton die Tarife vor. Diese werden gemäss untenstehender Tabelle nach dem steuerbaren Einkommen der Kunden (zuzüglich einem Vermögensanteil 1/10 bei AHV-Rentnern, 1/15 bei den übrigen Personen) berechnet:
 

steuerbares Einkommen

+ Vermögensanteil

Tarif pro Stunde

Tarif pro angefangene

Viertelstunde

bis 19 999 Fr. 21.00 Fr. 5.25
bis 29 999 Fr. 24.00 Fr. 6.00
bis 39 999 Fr. 27.00 Fr. 6.25
bis 49 999 Fr. 30.00 Fr. 7.50
bis 59 999 Fr. 33.00 Fr. 8.25
bis 69 999 Fr. 36.00 Fr. 9.00
bis 79 999 Fr. 39.00 Fr. 9.75
bis 89 999 Fr. 42.00 Fr. 10.50
bis 99 999 Fr. 45.00 Fr. 11.25
ab 100 000 Fr. 48.00 Fr. 12.00


In der Regel werden diese Leistungen vom Kunden selber bezahlt. Die Krankenpflege-Zusatzversicherung übernimmt zu einem gewissen Grad ärztlich verordnete, hauswirtschaftliche Leistungen.

  • Ungedeckte Spitex-Kosten können evtl. auch über Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden.

3. Wegpauschalen

Für hauswirtschaftliche Leistungen wird eine Wegpauschale von
Fr. 5.– pro Tag verrechnet (gemäss Weisung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern).